Für 100 kg Äpfel erhalten Sie ein Guthaben von 60 Litern Saft.
Für 100 kg Birnen erhalten Sie ein Guthaben von 40 Litern Saft.
Mit 40 Liter Guthaben erhält man 60 Liter Birnensaft zu unseren Lohnmostbedingungen.
Ansonsten benötigt man für eine Literflasche Heimerdinger Saft, Nektar oder Fruchtsaftgetränk pro Flasche einen Liter Guthaben.
In Euro zu zahlen ist bei der Verwendung von Saftladen-Talern lediglich eine Verarbeitungsgebühr für die Herstellung der Getränke (Lohnverarbeitung). Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste, die Sie an der Kasse erhalten.
Umtausch des Saftguthabens in Euro wird zu Durchschnittsobstpreisen des Jahres vorgenommen, in dem das Obst angeliefert wurde. Tagesaktuelle Preise für Ihr Obst erhalten Sie nur direkt mit dem original Wiegeschein zur Saison.
Ab 1. Dezember des Folgejahres wird je Liter zusätzlich eine Lagergebühr in Höhe von € 0,05 erhoben (Bsp.: Abgabe der Äpfel im September 2010; Lagergebühr ab 01.12.2011).
Am 31. Dezember drei Jahre nach Abgabe des Obstes verliert das Saftguthaben (der Wiegeschein) seine Gültigkeit (Bsp.: Abgabe der Äpfel im September 2010; Am 31.12.2013 verliert das Guthaben seine Gültigkeit).